Da die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ja stets betonte, dass es korrekt sei, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auch auszunutzen, wird eben mit einem so genannten "Gesetz" erzwungen, dass der Staat möglichst effizient Beklauen - äh, meine Besteuern - kann.
Für einen Stand mag es was bringen:
