Die Exekutive darf sich doch eigentlich nicht gegen solche Geräte mit dem "Argument" wenden, dass sie dann erhebliche Bußgeldausfälle zu "erleiden" habe... es geht ja um Sicherheit und nicht um Abzocke, nicht wahr?
Schließlich dienen solche Geräte ausschließlich der Verkehrssicherheit, da sie das Einhalten (!) von Tempolimits begünstigen.

