Ist zwar ein anderes Thema, Andreas, aber ich habe das so verstanden, dass man sich als Unterhaltspflichtiger nicht bewusst schlechter stellen darf nur um den Unterhalt zu kürzen.
Andersrum ist es wohl so, dass ein Unterhaltspflichtiger, der nachträglich einen ganz anderen Job annimmt, der deutlich höher entlohnt ist, auch nicht mehr U zahlen muss (Die Betonung liegt auf "ganz anderen".), da hier die Fiktion besteht, dass diese "Früchte" nicht mehr aus der gemeinsamen Ehezeit herrühren.
Hilft den Unternehmern die Künstler beauftragen aber auch nicht weiter.
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Gruss, Uli
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