Hallo Nachbar,
das ist ja wohl eine unglaubliche Geschichte. Wie kann man denn mit solch groben Werkzeug an einem Auto (egal welcher Marke) hantieren.
Ich bin der Meinung Du solltest von Deinem "Recht" gebrauch machen, den Schaden in Stand setzen lassen und die Rechnung von der verursachenden Werkstatt begleichen lassen.
Die sollte, wenn es ein solider Betrieb ist auch gegen solche Dinge versichert sein.
Wichtig erscheint mir, die Beschädigungen von einem Gutachter oder von Deinem PZ bestätigen und beziffern zu lassen.
Ich habe mal einen ähnlichen Fall bei einer Beklebung mit Werbung an meinem Firmen-Bus erlebt. Hier gab es zunächst heftigsten Widerstand des ausführenden Betriebes, nach Androhung einer Beweissicherung hat man allerdings klein beigegeben und den Schaden beglichen. Immerhin mußten beide Seiten des Busses lackiert werden.
Also hartnäckig bleiben und auf Dein Recht bestehen. Kopf hoch, ich denke hier ist die Rechtslage eindeutig.
Mitfühlende Grüße Holger
