Ersteinmal mein Beileid zu dem Ärger.
Damit er nicht größer wird, solltest Du Dich aber auf rechtlich sicheren Pfaden bewegen und insbesondere nicht einer Fehleinschätzung der rechtlichen Bedeuteung der KM-Angabe im Kaufvertrag erliegen.
Meist wird nur "Km-Stand lt. Tacho" eingetragen. Das wären dann ja die 135tkm, insofern wäre die Angabe korrekt.
Stünde dort -was ich nicht glaube- "Gesamtfahrleistung" und könntest Du nachweisen, daß selbige höher als 135tkm ist (was auch nicht einfach sein muß), dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und der Rücktritt (Wandlung gibt´s nicht mehr) ist auch ohne Arglistnachweis möglich.
Wenn Du die wahre Laufleistung nicht herausbekommst, dafür aber -wie auch immer- nachweisen könntest, daß Dein Verkäufer am Tacho gedreht hat, zumindest aber davon gewußt hat, dann bekämest Du ihn über die Arglistschiene und zwar auch dann, wenn im Kaufvertrag nur der Tachostand benannt ist.
Forsche mal in den Fahrzeugunterlagen, auf Inspektionsaufklebern, Aufklebern über Ölwechsel, Klimabefüllung o.ä., ob sich zufällig eine höhere Km-Angabe aus vergangenen Zeiten findet.
Frage doch mal die aus den Papieren ersichtliche ältere Dame, die ihn in 2007 an den Verkäufer verhökert hat, mit welchem Km-Stand das geschehen ist. Vielleicht bist Du dann schon ein Stück weiter.
Wenn der Rücktritt nicht gelingt, wird es sicher eine schwierige Entscheidung, was Du mit dem Wagen anstellst. In ein Auto mit vermutlich manipuliertem Km-Stand viel Geld zu versenken, fällt sicher schwer. Ihn -ehrlicherweise- auf Basis des jetzigen Erkenntnisstandes für weniger zu verkaufen ist vielleicht auch nicht einfach, erscheint mir aber sinnvoller. Mich würde ein Auto, mit welchem meine Beziehung so beginnt, wohl nie glücklich machen.
Good luck, Heinz
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