Zitat:
Zitat von ruebiboxster
Also nix mit Schwergewicht  - auch , wenn´s die mit der LuftimHintern gar nicht gerne lesen.
Ralph
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Würde ich von 1425 kg ein Fahrergewicht von 75 kg abziehen, wäre ich immer noch bei 1.350 kg.... Aber von Fahrer ist auch in der aktuellen StVZO nicht die Rede, siehe Defintion:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher).
Übrigens ist unstrittig, dass Wasser bedeutend schwerer als Luft ist, hihihihi.....
Luftige Grüsse
Mike