Zitat:
Zitat von Guido S
das hab ich trotz mehrmaligem lesen nicht verstanden. ersatzteilgewährleistung gibt es nur auf die ausgetauschten teile. (also in dem fall das kühlwasser,was aber zu den nicht gewährleistungsfähigen betriebsmitteln zählt)
guido
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Er hat das Auto vor 10 Monaten erst gekauft, somit liegt es noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, auch die Kühler (sofern nicht, wie von dir beschrieben durch äußere Einwirkung zerschossen).
Aber wie gesagt, Beweislastumkehr.....