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Alt 21.01.2004, 17:06
UP1211 UP1211 ist offline
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UP1211
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Betr.: Verkehrswert / Wiederbeschaffungswert

Hallo Magic,

die beiden genannten Begriffe lassen sich wie folgt definieren:

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler (nicht notwendig Vertragshändler) zu zahlen ist.

Der Verkehrswert (auch Zeitwert genannt)ist hingegen der Preis, welchen der Eigentümer bei einem Verkauf des Fahrzeugs erzielen würde.

Wegen der Handelsspanne liegt demnach der Wiederbeschaffungswert i.d.R. um 20 - 25 % über dem Zeitwert.

Im Falle eines Versicherungsfalles würdest Du
den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen.


Grüße aus Berlin

UP1211
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