Restauration 911 1970
Meine Frage an die Spezialisten: bei der Wiederzulassung eines restaurierten Fahrzeuges - muss man neben der TÜV - Abnahme noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich eventuell früher als Diebstahl gemeldeten Fahrgestellnummer einholen ? Wenn ja, wo ?
Oder einfacher: ich möchte nicht ein Fahrzeug restaurieren und bei der Zulassung hören " der ist doch 1975 (oder so) als gestohlen gemeldet worden ".
Wenn der alte KFZ Brief vorhanden ist, kann dann so etwas passieren ?
Danke im Voraus,
INGO
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