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Alt 04.01.2009, 10:44
bernd91 bernd91 ist offline
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bernd91 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nach meinem Kenntnisstand haben Kat-Umrüstsätze ein Teilegutachten, das immer z.B. eine TÜV-Vorführung nach sich gezogen hat und in die Papiere eingetragen werden musste. Danach gab es die Neueinstufung durch das Finanzamt.
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.

Weniger gravierend ist das Problem bei Kaltlaufreglern zur Umschlüsselung von Euro 1-Autos z.B. auf Euro 2 oder D3, denn die haben oft eine ABE, die ja nach wie vor anerkannt wird und zu einer Steuerminderung führt.

Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war.

bernd
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