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Alt 04.01.2009, 12:47
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Zitat von bernd91 Beitrag anzeigen
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Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.
...

bernd
Hallo,

ja sag mal, wie hast Du denn dann beim Einbau des Kats die bessere Abgasqualität nachgewiesen?
Mit einem Teilegutachten?
Was steht denn da drin? Da muß doch was von bestandenem Abgasprüflauf in Verbindung mit (Daten Basisfahrzeug) und irgendwas von Ergebnissen drinstehen.

Erst dann kann der Kat doch aufgrund seiner nachgewiesene besseren Reinigungswirkung bezogen auf ein Fahrzeug mit gleichen Daten wie das Basisfahrzeug (bei Dir vermutlich 930/20, wobei bei den Kleinigkeiten (unterschiedliche Fahrzeuggewichte und Bereifungen oft geschlampert wird) steuermindernd eingetragen werden.

Wenn das so nicht ist, wenn also der Cargraphik-Kit nicht per Gutachten nachweist, daß er das Auto auf Euro 2 bringt (und der Nachweis klappt nicht ausschließlich aufgrund einer AU, da gehört ein vollständiger Abgasprüflauf dazu), dann haben eigentlich alle Prüfer, die das eingetragen haben und auch der Hersteller des Teiles, ein noch nicht in ganzer Gänze erschlossenes Problem.
Abgesehen vom technischen Fehler haben sie dann doch auch ein steuerrechtliches Ding am Hals.

Und wenn das wirklich nicht per Gutachten nachgewiesen wurde, dann saß doch die ganze Gemeinde einem größeren Schwindel auf.

Übrigens: Die Fahrzeugsteuer zahlen wir unter Vorbehalt (steht im Kleingedruckten auf dem Bescheid). Die kann rückwirkend bis zu 5 Jahre (nicht sicher, selbst recherchieren, bei dem WoMos war das so lange) geändert erhoben werden.

Grüße
Jürgen
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