Zitat:
Zitat von bernd91
Jürgen und Uli, ich bin wahrlich kein Experte für diese Dinge und lese zu diesem Thema in verschiedenen Foren.
Mein Cargraphic-Kat wurde mit einem Teilegutachten geliefert, musste beim TÜV eingetragen werden und hat natürlich auch die neue Schadstoffnorm enthalten. Da stand alles drin, was und wie es einzutragen war. Es war aber keine ABE!
Da die Umrüstsätze heute eine ABE haben müssen (um steuerlich anerkannt zu werden), sehe ich - wie Axel in seinem ersten post - ein Problem für viele Umrüstwilligen.
bernd
|
Sehe ich wie du.
Im übrigen würde ja das hier eingangs keinen Sinn ergeben:
das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft.
Es muss demnach also auch eine Eintragung nur auf Basis von Teilegutachten (wie immer die auch zustande kamen) bisher stattgefunden haben und damit ist nun Schluss.
Bei der Gelegenheit werden, dem Zitat nach, auch gleich keine neuen ABE´s mehr erteilt.
Wo ist der Quelltext?