aktuelle ECE Zulassung beachten
Moin zusammen,
das mit den gebrauchten Kindersitzen sieht zwar gut aus, geht aber glaube ich nicht mehr .
Zitat aus zum Beispiel hier der Autobild online
Ab April 2008 dürfen Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 europaweit nicht mehr verwendet werden. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Im Umlauf befinden sich oft noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommene Sitze (z.B. Babyschalen) müssen entsorgt und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze mit dem offiziellen Prüfsiegel nach der Norm "ECE R 44/03" oder "44/04" benutzt werden. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens "E" steht (schwarz umkreist): Beginnt die Nummer mit 03... oder 04..., erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden – ansonsten nicht mehr.
Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht.
M.E. geht Kinderbeförderung nur noch auf der Rücksitzbank mit aktueller ECE Zulassung, oder gar nicht mehr. Wer z.B: einen Oldtimer besitzt, der auf der Rückbank überhaupt keine Gurte hat, darf auch kein Kind mehr mitnehmen, egal wie gut der Kindersitz ist, den man hat, da er ebend nicht hinten befestigt werden kann. Die alte Regelung, daß dann auch der Sitz auf dem Vordersitz befestigt weden darf, gilt auch nicht mehr, glaube ich, nur mal so nebenbei.
Grüße
Christian
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