Wenn es in der Anzeige so stand und du davon eine Kopie hast, hast du vermutlich gute Karten den Wagen deshalb zurück zu geben.
Zugesicherte Eigenschaften in Annoncen (auch intenet) sind verbindlich, so mein Kenntnisstand.
Und wenn der Wagen nun nicht 1. Hand ist, ist dies ein nicht zu behebender Sachmangel, würde ich sagen.
Was aber nicht notwendigerweise heisst, dass du für den Motorschaden nicht aufkommen musst. Da wäre ja zu klären, wer den zu vertreten hat.
Der Händler könnte ja auf die Idee kommen, da liegt ein Bedienfehler deinerseits vor. Überdreher oder so was. Hat ja beim Verkauf einwandfrei geschnurrt. Sogar der State-of-the art check, also beim PZ, verlief gut.
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Gruss, Uli
Geändert von Uli911 (15.04.2010 um 20:56 Uhr).
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