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Alt 11.06.2010, 20:48
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Carrera München Carrera München ist offline
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Carrera München befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Gewährleistung .....

[quote=f348;148339
In diesen einem Jahr trägt der Händler in der ersten Hälfte die Beweislast. Das bedeutet für dich, der Händler muss beweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden noch nicht da war. Nach Ablauf der Hälfte des Jahres tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet der Kunde muss in einem Gewährleistungsfall beweisen das der Schaden schon vorlag. Das nennt sich dann Beweislastumkehr.

D[/quote]
Hallo zusammen !

Ich habe zu dieser Thematik eine Frage !
Wie kann ein Händler beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes/Kaufes noch nicht da war ?
Eine in den Kaufvertrag aufgenommene Formulierung "Fahrzeug wurde bei Verkauf mängelfrei übergeben" reicht wohl nicht ? Oder doch, wie seht Ihr das ??

Vielen Dank!
:-)
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