@gilles, das ist ja die Sauerei heute. Jeder der ein KFZ verkauft und selbstständig ist, ein Metzger genauso wie ein Rechtsanwalt muß sich behandeln lassen wie ein Autohändler. Die Geschichte mit der Beweislastumkehr läßt sich auch nicht durch Verträge umgehen. Deshalb wollen ja viele Händler verständlicherweise nur noch in Komission verkaufen, weil bei einem alten Auto das gar nicht machbar ist.
Zur Sache bei mir, Unfallfreiheit ist nunmal nicht gege´ben, wenn das KFZ gespachtelt und nachlackiert ist. Desweiteren hat er noch ein paar Mängel die nicht unerheblich sind und ihm wohl bekannt sein mußten.
Aber wie Du so treffend formulierst, ist vor Gericht alles möglich, hängt auch immer vom Richter ab. Ich wollte ja eigentlich auch eine außergerichtliche Einigung.
Gruß Wolfgang
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