Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 24.09.2010, 15:35
Benutzerbild von didixjr
didixjr didixjr ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.2009
Ort: Wien
Beiträge: 45
didixjr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Privater Kaufrücktritt nach Kupplungsschaden !!??

Hi !!
Bin wieder mal hier. Ich hätte da eine Frage an Euch: Ich habe am Montag meinen Porschi verkauft. Der Käufer ist ein Tscheche und hat das Auto über meine Porschewerkstatt (Vermittler) gekauft und auch am Dienstag bezahlt.Ich habe Ihn nie gesehen.Auch die Probefahrt war mit dem Werkstattbesitzer (als Fahrer).Nachdem er Ihn mit einem Hänger abgeholt hat,und am Mittwoch in Tschechien einige Km gefahren ist,ist der Porsche liegengeblieben.Nun hat er den Porsche wieder mit dem Hänger nach Wien gebracht und meine Werkstatt hat festgestellt,dass die Kupplung kaputt ist.Eine Seite soll sich abgelöst haben,die andere schleift auf den Nieten !??
Nun fragt mich meine Werkstatt,wie wir da zusammenkommen!! Die Werkstatt würde keine Kosten für die Arbeit verlangen und ich sollte mir die Materialkosten der neuen Kupplung (1100Euro) mit dem Käufer teilen.

1.) Kann eine Kupplung wirklich von jetzt auf gleich kaputt werden bzw.sich der Belag ablösen ?? Ich habe überhaupt nichts gemerkt.Kein schleifen,rutschen oder stinken !!! Auch der Meister (ehemaliger Rennfahrer)bei der Probefahrt nicht.
2.) Kann der Käufer vom Kauf zurücktreten??
3.) Muss ich wirklich für die Kupplung haften ?? Im Kaufvertrag steht "WIE GESEHEN UND PROBEGEFAHREN".

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,denn ich mache mir ein bisschen Sorgen,dass der Porsche nächste Woche als "Zerlegter " in meiner Einfahrt steht und ich auf den Kosten sitzenbleibe !!!
Grüsse aus Wien
Mit Zitat antworten