Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.
Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus
In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk