Zitat:
Zitat von Schirrmeister
Hallo,
PS: Irgendwo habe ich glaube ich noch eine "amtliche" Definition des Begriffes "Generalüberholung". Mal schauen ob ich die finde...
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Hi
Also der einzige rechtlich definierte Begriff lautet:
Fabrikneuer Motor
Die Bezeichnung
Austauschmotor/AT-Motor darf von freien Werkstätten eigentlich gar nicht verwendet werden,da dieser den Herstellern vorbehalten ist (höchstrichterliche Entscheidung).
Dann gibt es noch den Begriff:
Generalüberholter Motor nach RAL-GZ 797.
Das ist die einzige in Deutschland offizielle Norm die genau festlegt wie und was instandgesetzt wird.Auch dürfen nur Teile von Herstellern verwendet werden die von der Gütegemeinschaft freigegeben sind...also nix Ebay.
Der allgemeine Begriff
generalüberholter Motor bewegt sich in einer Grauzone.Ich verwende diesen auch.Hier kann man davon ausgehen,daß alle Verschleißteile gewechselt wurden (general im Sinne von umfassend).
Wie man dem Kunden das nachweist bleibt jeder Werkstatt selbst überlassen.
LG,
Thomas