Hallo,
meiner Kenntnis nach ist es zulässig, auf den Achsen unterschiedliche Bereifungen, sprich eine Achse Sommerreifen, eine Achse Winterreifen, zu fahren. Nur je Achse muss der Reifentyp (aber nicht der Hersteller!) identisch sein.
Fährst du Winterreifen (M+S) mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex als ihn der Hersteller vorschreibt, muss im Sichtfeld des Fahrers ein Hinweis auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit angebracht werden. In deinem Fall läge die Begrenzung bei 210 km/h.
Aber mal abgesehen davon - mich würden die M+S auf der VA schon stören, zumal sich für mich kein Sinn in der Reifenkombination ergibt.
Gruß Roland
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