Zitat:
Zitat von jensschumi
An den OP und alle:
Nach meinem Kenntnisstand zählt bei der Altersgrenze (30 Jahre) nur das Jahr, nicht das genaue EZ-Datum.
Beispiel: ein Auto zul. 30.12.1982 kann am 02.01.2012 das H- Kennzeichen oder die rote 07-er Nummer bekommen.
Gruß
Jens
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Genau, in der Regel kannst Du das getrost vergessen, da die meisten der Ämter die ich kenne (zumindest in Hessen) Korinthenkacker sind. Aber vielleicht gibt es ja auch Ausnahmen. Mir sind zumindest in Darmstadt und im Kreis Da-Dieburg keine bekannt. Nach dem Theater das ich letztens mit der Zulassung meines 74er Re-Import hatte, werde ich das nächste Fahrzeug zur Erstanmeldung in Deutschland zu meinem Vater nach Rheinland Pfalz verschicken.
beste Grüße
Heiko