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Zitat von CaliCarScout
Hi,
um nicht unbedingt aepfel mit birnen zu vergleichen, die frage war:
Orignial-Baujahr, nicht Zulassung
Cheerio
William
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Moin William,
ist korrekt, aber wohl irrtuemlich falsch formuliert. Fuer die H-Abnahme gilt meist das genaue Datum der Erstzulassung (blabla... mindestens vor 30 Jahren erstmalig zum Verkehr zugelassen ...blabla), nur ein paar Landratsaemter akzeptieren das BauJAHR; und das kann auch vom Modelljahr und vom EZ-Jahr abweichen.
Es ist auch richtig spannend, wenn man ein Sammlerfahrzeug, welches nach dem Kauf und der Einmottungsphase (ohne jemals zugelassen worden zu sein) nach 30 Jahren zulassen will. Da stellen sich die Behoerden zunaechst quer und man muss tricksen.
ND
derdazuschoneineigeserlebthat