Moin,
ich hab das Gefuehl, hier reden wir von unterschiedlichen Daten:
Fuer die §21c Untersuchung ist das EZ-Datum relevant (zumindest hier in BW), nicht das Baujahr oder der Produktionsmonat. Insofern war wohl die Fragestellung etwas ungenau.
Im jetzigen Fall geht es daher darum, das jetzt gemaess den Buchstaben des Gesetzes korrekterweise vom TUEV festgelegte EZ-Datum 1.7.1982 durch ein Realistisches zu ersetzen. Es muss also schluessig argumentiert werden, warum ein anderes Datum und nicht der 1.7.82 gemeldet werden soll.
Eine nachtraegliche Aenderung sollte moeglich sein (Bei meinem Kaefer hatte man irgendwann einmal das EZ-Datum faelschlicherweise um 10 Tage nach hinten versetzt; das wurde problemlos korrigiert, obwohl seit jeher alle (absolut alle!) Papiere und Unterlagen des Wagens vorhanden waren und der Wagen bis 1997 durchgaengig zugelassen war. Der Fehler ist dennoch passiert. Als ich den Wagen nach der Resto (2006) einer 21c mit Vollabnahme unterzog, wurde das korrigiert.
Fazit: --> Schmauder: Ruf Herrn Schlecht beim TUEV in Bernhausen an, erklaere die Sache und versuche eine Aenderung des formal korrketen EZ-Datums in ein realistisches Datum zu erwirken; ggfs wuerde ich zuvor eine Werksabfrage starten lassen, mit etwas Glueck sind noch die allerersten Daten aus Germany hinterlegt (oder mail mir per PN die Fgst.-Nr, ich schau mal, was ich erhalten kann). Leider sind die Daten vor 1987 allerdings lueckenhaft.
ND
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