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Alt 10.10.2011, 21:51
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993Dieter 993Dieter ist offline
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Aus dem Urteilsspruch

An die Interessierten

Auszug aus dem Urteil:
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2010 - 5 U 395/09
13 Am 16.2.2008 hatte der Kläger in St. Ingbert einen Verkehrsunfall. Er transportierte mit dem versicherten Pkw auf einem Anhänger einen Porsche. Auf gerader Strecke scherte der Anhänger nach rechts aus. Der Kläger versuchte gegenzusteuern, konnte aber nicht verhindern, dass der Anhänger auf die Gegenfahrbahn geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Pkw des Klägers geriet ebenfalls ins Schleudern und kam entgegen der Fahrtrichtung an der rechten Leitplanke zum Stehen. Das Fahrzeug wurde durch den Anprall an die Leitplanke beschädigt, außerdem durch die Kollision mit der Abschleppwinde des Anhängers in Höhe der hinteren rechten Achse (Bl. 2/3 d. A.). Der Kläger war zuvor noch nie mit einem Anhänger gefahren (Bl. 169 d. A.).
14 Unfallursächlich war unstreitig der Umstand, dass der Porsche - der Motor, Getriebe und Differenzial und damit den Schwerpunkt im Fahrzeugheck hat - in Fahrtrichtung auf den Anhänger geladen worden war. Richtigerweise hätte er anders herum transportiert werden müssen (Bl. 5 d. A.).

M.E. ist der entscheidende Punkt die Schwerpunktlage und Achslast an der AHK. So wie William auch schon geschrieben hat.

Gruß

Dieter
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