Ihr habt natürlich Recht.
Aber für z.B. die Erlangung des H- Kennzeichens ist in der BRD was das "Alter" des Fahrzeugs angeht aber einzig und alleine der Tag der ersten Zulassung entscheidend. Da hilft dann auch kein Argumentieren dass der Wagen früher gefertigt wurde (höchstens im Einzelfall, wenn es ein neu aufgebautes Auto ohne Brief ist).
Will man entsprechende Ausstattungsmerkmale - z.B. G50 Getriebe - so ist dafür natürlich das Modelljahr wichtig... in diesem Falle 1987... also auch Fahrzeuge die nach den Werksferien 1986 gefertigt wurden.
VG,
Chris
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