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Alt 31.03.2012, 17:59
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Turboporschi Turboporschi ist offline
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Zitat von Einstieg Beitrag anzeigen
Hallo,
ganz so einfach ist es nicht, es sei denn, man macht es ohne Zulassung oder hofft darauf, daß der TÜV schläft.
Für die H - Kennzeichen gibt es vom TÜV einen Regelkatalog, da heißt es u. a.
Änderungen müssen bereits in den ersten 10 Jahren eingetragen gewesen, um zulassungsfähig zu sein.
Mit luftgekühlten Grüßen aus dem Bergischen
Bernd

@ Werner
Schick mir Deine e - mail addy, dann hänge ich die Herst. Bescheinigung für Dein BJ an
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier geht es doch nicht darum ein H-Kennzeiche zu erwerben, sondern nachträglich Veränderungen durchzuführen. Dem TÜV-Prüfer hat doch nich die Aufgabe be,i jeder HU, zu prüfen, ob das H-Kennzeiche noch gerechtfertigt ist.
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