Fahrzeugbrief gegen Geld, sonst nichts!
Irgendwie kenne ich das nur so: Erst den Fahrzeugbrief auf den Tisch, dann gibt es Geld. Vorher nichts, auch keine Anzahlung! Der Brief beinhaltet alles Wesentliche: Fahrgestellnummer, Baujahr, Erstzulassung usw.... und gilt als Eigentumsnachweis. Wenn ein Verkäufer erst Geld haben will, um danach den Brief rauszurücken, kann er den Wagen behalten!
Manchmal hört man die Ausrede: "Der liegt bei der Bank" - Kann ja sein, aber dann kann man den Deal ja in der Bankfiliale machen, die Jungs dort haben auch lieber Geldscheine als einen Fahrzeugbrief im Tresor.
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Viele Grüße aus dem hohen Norden von Jürgen; 997 GTS
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