911
[quote=DJUMANJI;171591]Hallo zusammen,
habe ab nächstes Jahr auf die HUK24 gewechselt.
Maximaler Selbstbehalt (ich glaube EUR 1.500) jedoch freie Werkstattwahl.
.
Kann ich auch der HUK24 einfach ein Gutachten hinschicken und dann ist der Gutachten-Wert zum selben Beitrag versichert ?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
.
Das Dumme ist halt, dass man bei den Versicherungen nicht weiss, was man bei einem Totalschaden gezahlt bekommt (Marktwert - na wo isser denn ??). Warum kann ich nicht einfach EUR 30.000 (über Gutachten belegt) versichern, eine entsprechend höhere Prämie zahlen, und gut ist.
Grüsse
DJU
Hallo DJU,
ich denke Du hast auch schon ein älteres Auto.
Ab 10 Jahre sollte man bei einem etwas wertvolleren Auto schon ein Gutachten haben.
Frage die HUK welches Gutachten sie haben möchten, die meisten wollen ein Classic Data, das ist dann der Marktwert. Laß Dir nicht einreden, man braucht keins, dann bist Du immer benachteiligt, weil nach Zeitwert abgerechnet wird.
Der Wiederherstellungs - oder Wiederbeschaffungswert soll hier mal keine Rolle spielen, der wird nur bei besonders wertvollen Stücken angewendet.
Wichtig: Dieser Marktwert muß in Deinem Versicherungsschein stehen, das ist dann der Höchstentschädigungswert, auf dieser Basis läßt sich mit der Versicherung besser verhandeln als ohne Gutachten.
Weiterhin sollte man fragen, ob das Auto außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens z. B. gegen Brand, Diebstahl etc. versichert ist.
Mit luftgekühlten Grüßen aus dem Bergischen Land
Bernd
__________________
"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
Geändert von Einstieg (14.11.2012 um 09:53 Uhr).
|