Nun, ich glaube es ehrlich gesagt auch erst, wenn ich es selbst auf dem Papier sehe.
Zitat:
Zitat von tomhammer
Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.
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Obacht, Äpfel und Birnen!
a) Eintragung ist nicht gleich Abnahme!
Eine Eintragung (kann) erfolgt NACH der Abnahme durch den TüV.
Es gibt auch eintragungsfreie Teile, wo lediglich die Abnahme mit der ABE mitzuführen ist.
b)
Anbauten, die Abnahmepflichtig sind, wo die Teile aber eine KBA haben und einer Abnahme nichts im Wege steht (weil regelkonform montiert), können vormontiert auf dem Weg zum Tüv bewegt werden.
Teile, die eine Einzelabnahme benötigen, weil abweichend verwendet oder Teile, welche nur ein Teile-/Festigkeitsgutachten aber keine KBA/ABE haben, führen zum absoluten erlöschen der Fahrzeug-ABE bei Verwendung im öff. Straßenverkehr!