@FastEddie - Gem. Anlage IV zu § 29 StVZO: "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen".
Wie Jörg bereits schrieb wird die Vergabe der Prüfplakette aber auf den eigentlichen Ablaufmonat bezogen

.
Bonn-sonnig
Max