Servus!
Ist korrekt, Du bekommst gem.30.Änderung der StVZO eine Plakette des ersten Monats vom Saisonzeitraum - bei Kontrollen durch die Grün-Weiße Zunft sollte kein Bußgeld anfallen. Da hatten die Gesetzgeber mal ein Einsehen!
Gruß vom Donautal
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von MaxB:
<STRONG>@FastEddie - Gem. Anlage IV zu § 29 StVZO: "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums fällig, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen".
Wie Jörg bereits schrieb wird die Vergabe der Prüfplakette aber auf den eigentlichen Ablaufmonat bezogen

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Bonn-sonnig
Max</STRONG>[/quote]