Also ich versuch das mal.
- mit Kurzkennzeichen das Auto aus Holland holen - geht. Ist aber eine Grauzone des Erlaubten. Besser auf Trailer heim holen.
- dann zum Tüv, denn das Autochen hat ja keinen dt. Brief. Also die §21 durchführen lassen. Ist m.E. nach derzeit in Hessen nur Krampf. In Niedersachsen aber ein normaler Vorgang!
- dann zur Zulassungstelle mit Tüv/AU/Kaufvertrag/holländ. Brief, Versicherungsnr.
- dann glücklich nach Hause fahren.
- dann hier posten, ob es so war und ein Bild einstellen.
Good luck,
Sören
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