Fast richtig.
Aber:
"Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen.."
ist nicht korrekt.
Es handelt sich dann um eine USt-steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Bei Gebrauchten
Kauf vom Drittland: EUST fällt an, Verkauf dann mit USt Ausweis soweit Händler. Dies ist regelmäßig bei den US und Japan- Importen der Fall.
Kauf vom EU Land (Holland): kein USt Ausweis beim Weiterverkauf durch Händler in D
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Gruss, Uli
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