Zitat von Harley - de
-> hier noch ein Tipp bzgl. des H-Kennzeichens ... es gilt nur das Jahr nicht der Monat :-). d.h. man kann bereits im Januar die H-Zulassung durchführen
Zitat von B - man
habe ich das richtig verstanden? Heißt das, ich kann mein G-Modell (EZ: 18.04.1984) bereits ab 01.01.2014 beim TÜV zwecks Oldtimerzulassung vorfahren? Das wäre ja fantastisch.
Hallo Harley - de,
das entscheiden die Zulassungsstellen nach wie vor nach eigenem Ermessen.
Hallo Jo,
Die einem nehmen das Jahr.
Die anderen sogar exakt den Tag 30 Jahre nach der ersten Zulassung, so geschehen hier in meiner Heimat.
Frag mal bei Deiner Zulassungsstelle.
Luftgekühlte Grüße aus der Klingenstadt
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
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