<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> es dürfte sie maximal zurück bis zur zulassung des fzg. auf den jetzigen halter geben, [/quote]
logisch, man wird kaum die steuer vom vorbesitzer zurückkriegen.
@ rolf
das müsste sich doch anhand der aktuellen steuersätze errechnen lassen.
grüße andreas
__________________
... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas

|