<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Achim 911:
<STRONG> Ich hab noch von keinem gehört der bis 97 zurück erstattet bekam meistens sinds max. 2Jahre
Gruß aus Bayern von Achim der 2Jahre rückerstattet bekam.

</STRONG>[/quote]
Habe heute meinen geänderten Steuerbescheid (im Bundesland Bayern) erhalten. Rückerstattet wird demnach bis April 1998; der Wagen war in der Zeit September 1997 bis April 1998 ausnahmsweise abgemeldet gewesen; sonst wäre wohl bis Juli 1997(= Beginndatum der Steuerdifferenz Euro 1 zu Euro2) rückerstattet worden.
Also gibt es offenbar keine maximale Frist von 2 Jahren; begrenzt wird die Rückerstattung offenbar nur durch Halterwechsel oder durch den Beginn der laufenden Abrechnungs/Anmeldeperiode (Das ist z. B. nach vorübergehender Stillegung der Tag der Wiederzulassung).Voraussetzung ist natürlich, dass auf der Zulassungsstelle das Datum der Katnachrüstung ( in meinem Falle 1989, einige Monate nach Erstzulassung des Fahrzeuges ) eingetragen wird . Da musste ich den Leuten schon gut zureden; die wollten erst das aktuelle Tagesdatum bzw. dann das Datum der Bescheinigung vom TÜV (= Februar 2004)eintragen und meinten sogar, das Finanzamt bekäme das Datum der Katnachrüstung ohnehin nicht mit...
Gruß
Dianos