@ Chris,
ich habe die Garantiebedingungen zwar gerade nicht hier, aber so aus der Erinnerung: Die Garantie gibt nicht der Händler selbst sondern die Porsche AG. Der Anspruch im Garantiefall richtet sich eigentlich (nur) gegen die, der Händler, der die Garantiereparatur ausführt, rechnet mit der Porsche AG ab, das kann also irgendein beliebiger Porsche Händler sein.
Die Gewährleistung ist verkaufsvertragsbezogen, richtet sich also gegen den Verkäufer. Noch mal: Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Alles klar ?
Grüße
Andibuch
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