911-Carrera: wie ist denn Deine Name?!
Zur Frage: Nein.
vor 8/14 keine chance.
ggf. wirst du sogar mindestens taggenau vorfahren müssen.
Nachtrag:
es kann sein, dass manche Prüfer dir die §23 machen, aber keine HU(§21) erteilen.
Bringt Dir also nix, weil Du vorrangig die §21 brauchst, um den bei der Behörde zuzulassen.
Ergo: Du bekommst keine Kennzeichen und schon garkeine Plakette.
Wenn Du fahren MUSST, dann rede mit Deiner Versicherung, ob die gewillt sind Dir in der Überbrückungszeit ggf. 2 bis 4 mal ein Kurzzeitkennzeichen zu attestieren, so dass Du Deine Probe-/Einstellfahrten absolvieren kannst.
Für eine Fahrt um den Block (Zündung-/Bremse testen) kannst Du ggf. mit (D)einer Werkstatt reden, ob se Dir ein rotes 06er borgen.
aber auch da sind die Regeln streng, denn eigentlich darf nur der Kennzeicheneigner am Steuer sitzen (was die Autohändler gerne mal ignorieren).
Fällt ein Treffen zufällig in diesen Zeitraum, dann bitte, fahr.
Nur häng es nicht an die große Glocke ;-)
Geändert von Flojo (06.03.2014 um 13:27 Uhr).
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