Thema: H-Kennzeichen
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Alt 07.03.2014, 08:59
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
nochmal: man muss differenzieren:
H-Abnahme nach §23 (ehem. 21c) ist eunabhängig von der Zulassung.
Beides hat nicht mit einan der zu tun, 2 getrennte behördliche Organe.

Sprich, man ist im ersten Schriftt davon abhängig einen Prüfer zu finden, der bereit ist, vor dem sonst geläufigen Termin der Erstzulassung (EZ), eine H-Abnahme zu machen.
Daran scheitert oftmals schon das Vorhaben, da sich der Konsenz eingespielt hat, da meist das GENAUE Datum der EZ berücksichtigt wird.

2 Monate oder so VOR der EZ eine H-Abnahme zu bekommen, ist HEUTE fast nicht mehr möglich (erfahrungsgemäß zumindest nicht in großen Kennzeichenkreisen/Ballungsgebieten).

Und dann, erst mit dem H-Gutachten in der Hand, kann man zur Zulassung.
Aber auch dann ist die Frage, ob die das EZ abgleichen und wie die das handhaben (leider meist datumsgenau).

Ich kenne genügend Beispiele, wo Jemand das H hatte (im Monat der EZ), aber die Zulassung scheiterte, weil die wenige Tage vor vor dem genauen Datum dort vorsprachen und echt wieder heimgeschickt wurden (HH, FFM, MTK, OF, DA).

30 Jahre sind halt 30 Jahre und nicht 29 Jahre und 258 Tage, oder so.
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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