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Alt 02.05.2014, 12:48
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b.caliente b.caliente ist offline
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Zitat von ja2ck Beitrag anzeigen
Der Händler gibt mir eine Gewährleistung (=Sachmängelhaftung), dazu ist er gesetzlich auch verpflichtet. Das finde ich auch ein recht starkes Argument für den Kauf, das es beim Kauf von privat so nicht gibt.

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor. Quelle: ADAC
Klingt gut, könnte in der realen Welt dennoch ärgerlich sein.
Angenommen der Händler ist weiter weg (was bei der Suche nach einem
gutem G-Modell durchaus realistisch ist)
und Du hast einen berechtigten Mangel entdeckt der ins Geld geht.
Der Händler signalisiert, dass er sich den Wagen in seiner Werkstatt ansieht und dann entscheidet.
Und dann?

Grüße
Andreas
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911 SC Targa MJ 82 930/16
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