911
Zitat:
Zitat von foa
also so wurde es mir auch erklärt, von meinem Versicherer...
und würde/habe ich auch schon gemacht...
Frank...
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Hallo,
dann sollte man auch die Voraussetzungen nennen.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
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