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Alt 18.06.2003, 10:54
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Also an alle, die es interessiert - das hab ich dem Händler nun als erstes geschrieben:

"Kaufbeuren, den 17. Juni 2003

Porsche 911 Carrera 4 Cabrio, Typ 964, EZ 2.6.92,
Fahrzeug-Ident-Nr. XXX
S a c h m ä n g e l

Sehr geehrter Herr XXX,

am 28.3.03 habe ich bei Ihnen dieses Fahrzeug gekauft, welches ich am 4.4.03 als Halter zugelassen und am 5.4.03 von Ihnen dann übernommen habe. Außerdem habe ich am 5.4.03 von Ihnen einen Satz Winter-Kompletträder gekauft.

Leider wurde jedoch in der Folge eine ungewöhnliche Vielzahl von unentdeckten Mängeln offenbar, welche den Kaufpreis in der vollen Höhe im Nachhinein keinesfalls rechtfertigen. Die Minderung entspricht in der Höhe zumindest den Kosten der ordentlichen Mängelbeseitigung in einem Porsche Zentrum. Daneben muss ich mir auch die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten.

1. Bereits am Tage nach dem Erwerb konnte der Wagen nicht mehr bewegt werden, da Nehmer-/Geberzylinder kaputt waren. Der ADAC musste den Wagen abschleppen. Die Kosten dieser Kupplungsreparatur hatten Sie übernommen, jedoch nur unter der Bedingung, dass ich einen Verzicht auf die Geltendmachung weiterer – von mir noch unentdeckter – Mängel unterschreibe. Dieser abgenötigte Verzicht ist jedoch juristisch nicht haltbar, und kann – abgesehen von der Seriosität eines solchen Gebarens - Ihre Sachmängelhaftung selbstverständlich nicht aushebeln (vgl. § 475 Abs. 1 BGB). Allerdings wird damit durch Ihr Haus eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung im Sinne der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB für ab dann entdeckte weitere Sachmängel zum Ausdruck gebracht.

2. Der Motor erwies sich sehr schnell als nicht trocken, und um Schaden am Motor auf Grund des hohen Ölverlusts zu vermeiden, musste die durchgerostete Ölleitung umgehend ersetzt werden, die Kettenkästen abgedichtet werden, sowie der Ölthermostat erneuert werden. Die von Ihnen vermittelte Gebrauchtwagenversicherung der „YYY GmbH“, welcher der Mangel zuvor angezeigt wurde auf Grund Ihrer unter Zeugen getätigten Aussage, dass Ihr Haus nach Übernahme der Kupplungsreparatur in der Folge für weitere Mängel nun nicht mehr zuständig sei (vgl. auch vorstehend Nr. 1, und unterschriebene „Verzichtserklärung“) und ich mich künftig lediglich an diese Versicherung wenden könne (Zitat: „das natürlich schon, trotz der Verzichtserklärung“), hat die Kostenübernahme abgelehnt.

3. Auf die schwache Leistung der Klimaanlage angesprochen sicherten Sie unter Zeugen zu, dass diese „im Fahrbetrieb ordnungsgemäß“ arbeite, und es nur im Leerlauf so erscheine als ginge sie nicht ausreichend. Tatsächlich hat nun eine Überprüfung im Porsche Zentrum („PZ“) Allgäu, Kempten, ergeben, dass die Anschlüsse falsch gepolt waren, der Klimakompressor hinüber ist, das Gebläse zu schwerfällig geht, und darüber hinaus außerdem ein Leck am Kondensator vorhanden ist. Dann kann die Anlage natürlich nicht funktionieren. „YYY“ lehnt die Kostenübernahme für den – versicherten - Kompressor ab, und ist nach Rücksprache mit der Auto-XXX GmbH nur zu einer „Kulanzzahlung“ von 450,00 EUR brutto bereit, obwohl allein der Kompressor schon ca. 1.100,00 EUR kostet. Das PZ hat am 16.6. nun außerdem ein grünes Lecksuchmittel in der Anlage nachgewiesen, was beweist, dass schon der Vorbesitzer die Klimaanlage untersuchen ließ, jedoch von einer Reparatur Abstand genommen hatte (bezeichnend ist hierzu auch die kurze Zulassungszeit von nur ca. zwei Monaten!).

4. Ferner haben Sie den Heckschaden bagatellisiert, und sagten die Heckklappe sei nachlackiert worden, da dem Vorbesitzer etwas „daraufgefallen oder so“ sei. Als ich dann schriftlich Unfallfreiheit garantiert haben wollte, haben Sie dann auf einen „Parkrempler oder dergleichen, ohne Rahmenschaden“ konkretisiert. Tatsächlich ergab nun eine Überprüfung im PZ, dass die Heckschürze eingedrückt ist, deutliche Blechschäden bestehen welche nicht ordnungsgemäß repariert worden sind, die Kabelstrecke im Heck auch erneuert werden muss, eine Befestigungsstrebe fehlt, und auch die Wagenseiten gespachtelt und nachlackiert wurden, und die Spaltmaße fehlerhaft sind. Eine ordentliche Instandsetzung sei nicht unter 2.000,00 EUR möglich. Die Befestigungsstrebe wurde jedoch zur Sicherheit nun angebracht, die Kabelstrecke erneuert, das Motorschutzblech wurde erneuert, und darüber hinaus musste die angerissene Auspuffanlage geschweißt (!) werden.

5. Zusätzlich stellte sich heraus, dass auch der Kotflügel vorne links abgenommen worden ist, und auch im Frontbereich die Spaltmaße nicht stimmen. Auch dies wurde beim Verkauf nicht angegeben.

6. Es wurde auch „gepfuscht“ am Wagen: So war der Seitenblinker links lediglich mit Doppelklebeband angeklebt, da die Halterungen abgerissen waren. In der Fahrertür wurde der Kunststoff-Wasserschutz innen „vergessen“, was zusätzlich die Gummidichtung porös werden ließ. Das Zylinderschloss auf der Beifahrertür musste übrigens noch gangbar gemacht werden. Diese Details beweisen, dass der Wagen zuvor keine sachgerechte Wartung/Pflege erhielt. Angeblich ließen Sie das Fahrzeug jedoch von einem Porsche-Meister noch checken. Ihnen den Wagen zur Nachbesserung anzuvertrauen schien nach all dem auch gemäß §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB - „besondere Umstände“ – nicht mehr ratsam, in einem qualifiziertem Porsche Zentrum ist der Wagen besser aufgehoben. Außerdem wurden Nachbesserungen ohnehin schon endgültig und ernsthaft verweigert (s.o. Ausführungen unter Nr. 1 und 2).

7. Außerdem war der Achsantrieb vom Allrad vorn undicht, und die Querlenker vorn defekt. Die Versicherung YYY lehnt auch hier Kostenübernahme ab.

8. Das Radio, das Sie neu einbauen ließen auf Grund des in Ihrem Hause „nicht mehr auffindbaren“ Originalradios, hatte schlechten Empfang. Es stellte sich dann heraus, dass das Antennenkabel defekt und der Antennenverstärker ohne Spannung war, und erneuert werden muss. Bei der Probefahrt fehlte damals das Bedienteil vom Radio, so dass es damals von mir nicht festgestellt werden konnte.

9. Der Verdeckantrieb lebte ebenfalls nach kurzer Zeit ab, das PZ stellte jedoch auf Kulanzbasis (!) die Funktionsfähigkeit wieder her – vorläufig, es „knarzt“ nämlich.

10. In der Mittelkonsole musste die Anzeigenleiste erneuert werden, obwohl Sie zusicherten, dass dort alles ordnungsgemäß funktioniere. Auch der Innenspiegelfuß war defekt. Auf Nachfragen ob im Innenraum alles funktioniere und dass ich mich auf Ihre Aussage dann ohne eigene Prüfung verlasse, haben Sie es unter Zeugen ausdrücklich bestätigt. Das Nachnähen des Lederlenkrads habe ich dagegen übernommen, da mir dieser Mangel zumindest bekannt war.

11. Zu allem Überfluss stellte sich heraus, dass der separat verkaufte Satz Winterreifen Kompletträder unbrauchbar, da unzulässig ist. Unter Zeugen sicherten Sie die Tauglichkeit der Reifen für das erworbene Fahrzeug zu. Die Reifen vorne „Felge 7,5/65“ Dimension „225/45 R17 91H M+S“ von Dunlop sind nicht zugelassen, benötigt werden Felgen „7/55“ und Dimension „205/50 R17 M+S“ von Dunlop (91H). Sie hatten bereits zugesagt, diesen Austausch zu tätigen. Dies sollte aber nun in angemessener Frist auch geschehen.

12. Doch auch die derzeitige Sommerbereifung ist unzulässig auf Grund der Hersteller-Mischbereifung Yokohama vorn, Michelin hinten. Mindestens vorne muss also umgestellt werden auf Dimension „205/50 ZR17“ von Michelin statt Yokohama.

Ich bin ziemlich enttäuscht, dass mein „Traumwagen“ (so auch Zitat Ihrer Web-Site) ständig zur Werkstatt muss, und ich viel Zeit und Geld damit verliere. Schließlich habe ich von ihnen ein „Fahr“-zeug, und kein „Steh“-zeug erworben. Ich möchte den Wagen im ordnungs- und vorschriftgemäßen Zustand haben, und erwarte von Ihrem Haus eine vernünftige Lösung, damit uns ein Klageverfahren erspart bleibt. Die Mängel mindern den Kaufpreis erheblich, mindestens in Höhe der Kosten zur sachgerechten Mängelbeseitigung im Porsche Zentrum, wegen der doch bedeutenderen Unfallschäden besteht außerdem ein merkantiler Minderwert. Eine Menge weiterer „Kleinigkeiten“ habe ich gar nicht mehr erwähnt, jedoch erwies sich der Pflegezustand des Autos – der nach Ihrer Aussage gerade vom „Porsche-Meister“ gecheckt wurde und im Web als „Topzustand“ angepriesen wurde – als miserabel.

Der Streitwert einer Klage käme voraussichtlich auf mindestens 7.000,00 EUR (eher noch 2.000,00 EUR höher wegen dem nicht sachgerecht reparierten Heckschaden, dazu noch Ersatzwagen usw.). Ein Zeugen- und Sachverständigenbeweis würde leicht gelingen, und die Sach- und Rechtslage ist eindeutig.

Es wurde Ihnen ja zwischenzeitlich auch zwei mal telefonisch von dem Ärger mit dem Auto Mitteilung gemacht, ferner wurden sie von „YYY“ informiert. Ich erwarte von Ihnen nun unverzüglich einen Vorschlag zur Regelung der Kaufpreisminderung (z.B. vergleichsweise in Form einer Beteiligung der Auto-XXX GmbH zu mindestens zwei Dritteln an den Kosten der Mängelbeseitigung im PZ), sowie wegen der Bereifung.

Ich setzte Ihnen zur sachgerechten Beantwortung eine äußerste Frist zum
27. Juni 2003, 12:00 Uhr.

Danach bzw. bei unzureichender Antwort muss ich die Sache leider einem Kollegen (Anwalt) zur weiteren Bearbeitung überlassen – wobei ich mir für diesen Fall dann auch den ungeschmälerten Schadensersatz vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Straub (Assessor jur.)

P.S: Sie wollten, dass „wir Freunde bleiben“ (daher auch Ihre Vermittlung zur „YYY GmbH“) – das liegt jetzt ganz an Ihnen: „Fairness“ ist ja gemäß Ihrer Web-Site Ihr Vorsatz! Ich gab mir auch große Mühe, den wahren Ärger, den ich wegen des Autokaufs empfinde, sachlich zurückzuhalten...

Anlagen
YYY GmbH, 15.5.03, Ablehnung
YYY GmbH, 13.6.03, Kulanz
Porsche Zentrum Allgäu, 30.5.03, Rechnung
Porsche Zentrum Allgäu, 17.6.03, Rechnungen"

__________________
Gruß, Andreas



2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
Liquid Power Fraction
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