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Alt 22.07.2003, 13:57
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Also dann hole ich diesen "alten" thread mal wieder aus den Tiefen des 11T - na ja, für mich ist er - finanziell - ja immer noch akut...

Also mein Anwalt hat die Einreichung einer Klage abgelehnt, weil er sie für chancenlos hielt. Begründung: Ich hatte dem Händler keine Frist zur Nachbesserung gesetzt! Das muss man sich mal klar machen: Ich habe dem Kerl Kosten erspart, wie Abschleppen, Mietwagen etc. pp. durch die sofortige Reparatur, und es ist ja nun auch nicht teurer als hätte ich es ihm überlassen - die Teile hätte er ja auch benötigt! Darüber hinaus ist es eine Schweinerei, weil er ja mit dem "Bluff" mit der "Verzichtserklärung" genau das erreicht hatte - dass ich mich wie von ihm beabsichtigt NICHT an ihn wendete. Und nun soll der Verbraucher trotz solcher Masche der Dumme sein...

Ich habe dennoch nicht gleich aufgegeben, und ihm noch Folgendes geschrieben:

"Kaufbeuren, den 3. Juli 2003

Mein Schreiben vom 17. Juni 2003
Porsche 911 Carrera 4 Cabrio, Typ 964, EZ 2.6.92,
Fahrzeug-Ident-Nr. XXX
S a c h m ä n g e l

Sehr geehrter Herr YYY,

ich hatte Ihnen mit vorbezeichnetem Schreiben eine Frist zum 27. Juni 2003, 12:00 Uhr gesetzt. Leider haben Sie weder postalisch noch fernschriftlich oder –mündlich reagiert. Auch wegen der unzulässigen Kompletträder haben Sie sich nicht geäußert, bis wann Sie mir nun zulässige Kompletträder besorgen wollen. Die Reifen vorne „Felge 7,5/65“ Dimension „225/45 R17 91H M+S“ von Dunlop sind nicht zugelassen, benötigt werden Felgen „7/55“ und Dimension „205/50 R17 91H M+S“ von Dunlop.

Sie hatten mir beim Ersatz der Kosten der Kupplungsreparatur einen Verzicht auf die Geltendmachung weiterer – von mir noch unentdeckter Mängel – abgenötigt. Dieser Verzicht ist jedoch verbraucherrechtlich unzulässig, wie mir gestern auch mein Anwalt nochmals bestätigte.

Wegen der Undichtigkeit des Motors durfte der Wagen keinen Meter mehr gefahren werden. Ich hatte mich auf Grund der – ungültigen – Verzichtserklärung statt an Sie zunächst an die ZZZ GmbH gewandt, auf die Sie mich ja verwiesen haben, und die Mängel dort angezeigt. Eine Kostenübernahme wurde dort trotz Kostenvoranschlag abgelehnt.

Darüber hinaus hatten Sie die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage ausdrücklich zugesichert. Auch diesen Mangel zeigte ich der ZZZ GmbH an. Diese hatte dann Rücksprache mit Ihnen gehalten, und auf Ihren Wunsch hin eine – minimale – Kulanzzahlung angeboten. Dazu hat sie – mit Ihrem Wissen - eine Reparaturfreigabe erteilt. Allerdings deckt sie die Kosten nur zu einem Fünftel ab.

Der Heckschaden wurde von Ihnen bagatellisiert, die angerissene Auspuffanlage musste sogar geschweißt werden. Der abgenommenen Kotflügel vorne links wurde verschwiegen.

Wegen der mit Ihnen gemachten Erfahrung mit der Verzichtserklärung bat ich Herrn AAA, für mich die Sache wegen einer Nachbesserung direkt mit Ihnen zu klären. Er rief Sie am 06.05.2003 unter Zeugen an, und hat Ihnen die gesamte Mängelliste vorgehalten und Sie zur Nachbesserung aufgefordert. Er hat sie gefragt, wie sie die Sache lösen wollen. Doch dieses Telefonat blieb ohne positives Ergebnis – was mich nach dem „Bluff“ mit der Verzichtserklärung auch nicht mehr gewundert hatte. Wegen Ihrer endgültigen und ernsthaften ablehnenden Haltung zur Abhilfe durch Ihr Haus entschloss ich mich dann resigniert zur Reparatur zunächst auf eigene Kosten.

Überdies erfuhren Sie aber auch über die ZZZ GmbH schriftlich von den Mängeln, zumindest wegen der Klimaanlage. Dort wirkten sie ja auch auf eine „Kulanzzahlung“ und Reparaturfreigabe hin.

Herr YYY, ich hatte Ihnen mit letztem Schreiben bereits vergleichsweise angeboten, sich lediglich zu zwei Dritteln an den Kosten der notwendigen Reparaturen zu beteiligen. Aber Sie hielten es dennoch nicht für notwendig, in irgendeiner Form zu reagieren. Auch die Sache mit den Winterrädern ist immer noch nicht erledigt.

Der Wagen wurde von ihnen als Zustand „1a“ angeboten (so auch der Internet-Ausdruck), was ich als zugesicherte Eigenschaft werte, so dass auch ein Schadensersatz diesbezüglich geltend gemacht werden könnte. Die Klimaanlage im Besonderen haben Sie unter Zeugen ausdrücklich als funktionsfähig zugesichert.

Ich werde mit Ihnen demnächst nochmals telefonisch verhandeln. Sollten wir keine gütliche Lösung finden können, kommt es leider zum Rechtsstreit – die Sache liegt ja bereits beim Anwalt. Die unterschriebene Verzichtserklärung ist nichtig, und diente lediglich dem Zweck der Abschreckung. Und Sie haben sowohl mir als auch Herrn AAA deutlich gemacht, dass Sie sich für eine Nachbesserung der Mängel nicht mehr zuständig sehen.

Darüber hinaus höre ich von Ihnen immer noch nichts wegen der zugesagten Winterreifen.

Ich bin am überlegen, ob ich nicht meine negativen Erfahrungen mit diesem Kauf in meinem großen Bekanntenkreis – ich kenne sehr viele Porschefahrer, auch im Raum Nürnberg – bekannt machen sollte. Herr YYY, viel lieber aber würde ich Ihre Fairness – nach einer kulanten Lösung – weitererzählen!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Straub"

Mein Anwalt meinte noch, das Telefonat sei vor Gericht bedeutungslos...

Na, was soll ich sagen - der Händler reagierte auch auf dieses Schreiben nicht - noch nicht mal wegen der unzulässigen Reifen die er mir angedreht hat!

Ich werde es nun noch mal telefonisch versuchen...

Ich habe nun 7,5 k€ Extrakosten gehabt - das wäre ein schönes Winterauto gewesen...

Beste Grüße,
Andreas

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Gruß, Andreas



2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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