hallo andreas,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Weiß ich doch alles, Problem ist ja gerade dass Dein Punkt 6. nicht beachtet worden ist... [/quote]
habe ich da was nicht richtig verstanden?
deine ansprüche verjähren 12 monate nach kaufdatum (märz 2003?). du hast also ausreichend zeit, die mängel auch jetzt noch anzuzeigen und eine frist für die nacherfüllung zu setzten. erfolgt die anzeige innerhalb von 6 monaten, greift auch noch die fiktion, das die mängel bei übergabe bereits vorhanden waren.
höhe des streitwertes kenne ich nicht. wenn du es aber selber machen willst, könnte man den ja im rahmen der sachverhaltsgestaltung bei 9.900 DM ansetzen.
kulanz ist natürlich besser. ich habe aber ehrlich gesagt nach dem bisherigen verlauf zweifel, ob das funktioniert.
trotzdem viel glück dabei,
guido
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