<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Jubi:
....
Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.
Liebe Grüße
Jubi[/QB][/quote]
Ging mir auch durch den Kopf....
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Gruss, Uli
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