hallo,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Andersrum: Deine unterlassene Handlung (Nichtsetzen einer Nachbesserungsfrist), sowie Deine Handlung (Reperatur durch Dritte)
resultieren aus Deiner gutgläubigen Annahme, daß der von Dir unterzeichnete Haftungsausschluß Rechtsgültigkeit besäße.
Daraus kann man Dir nun wirklich keinen Strick drehen.[/quote]
nun ja, gutgläubigkeit (=mangelndes unrechtsbewußtsein) trifft hier nicht ganz den kern, eher dann schon eine "rechtsfehlerhafte einschätzung" und unkenntnis der gesetzlichen bestimmungen.
und daraus könnte man ihm dann sehr wohl einen strick drehen.
so, das war´s aber jetzt zu dem thema,
grüße, guido