10.04.2015, 07:30
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Zitat:
Zitat von B-Man
Solche Beispiele kenne ich auch. Ich habe mir mal Felgen beim TÜV eintragen lassen, die gar nicht für mein Modell zugelassen waren. Eine kleine Fußnote in der ABE hatte ich und der TÜV-Ingenieur übersehen. Von dem später dadurch entstandenen Schaden im Radkasten hat sich der TÜV natürlich nichts von angenommen. Einfach: Pech gehabt.
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Ist es stimmt?
sony z4 hülle
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