Hallo Hardy,
hier greifen zwei Dinge,
1. Garantie (zwei Jahre) auf alle verbauten Porsche Neuteile
2. Gewährleistung auf die geleistete Arbeit
Bei der Gewährleistung muss dir innerhalb des ersten halben Jahres das PZ beweisen, dass bei ihnen alles korrekt gelaufen ist und sie mit dem Mangel nichts zu tun haben

. Nach Ablauf des Halbjahres kannst du dann 1 1/2 Jahre das Gegenteil beweisen und sie dann in die Pflicht nehmen

. Dies geht idR nur mit einem Gutachter und Anwalt, ihr werdet euch dort sicherlich vor Gericht sehen.
Hier ist daher der beste Weg, erstmal zum Anwalt

, der kann ein selbstständiges Beweisverfahren anschieben, dann ist es schon mal gerichtsanhängig, d.h. die Kosten gehen, wenn du Recht bekommst automatisch zu Lasten des PZ. Vorstrecken musst du die Kosten trotzdem erst einmal.
Liebe Grüße
Klaus