Thema: Fa.Elferhus
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  #17  
Alt 27.04.2015, 15:31
Selias Selias ist offline
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Zitat von HAHAM Beitrag anzeigen
Für den Nachweis von Betrug im Sinne des Strafrechts muss nicht der Geschädigte, sondern die Staatsanwaltschaft selbst die Fakten ermitteln. Und die konzentriert sich auf die dickeren Fische. Daraus machen offenbar manche Verkäufer ein Geschäftsmodell.
Das muss in der Tat die Staatsanwaltschaft ermitteln und die muss dank des sog. "Legalitätsprinzips" jeder Anzeige nachgehen. Häufig fehlt es jedoch genau daran, nämlich an der Anzeige.

Der Knackpunkt liegt bei solchen Geschichten natürlich immer beim Nachweis des Vorsatzes. In der Regel wird sich der Verkäufer darauf rausreden, dass er von den Problemen nichts gewusst habe und somit beim Ankauf selbst betrogen worden sei.

Zur Fa. Elferhus hätte ich folgende Geschichte anzubieten: Auf mobile.de stand ein schwarzer Targa Bj. 87 mit frischer Motorrevision angeblich im Zustand 2 (Gutachten) für knapp 32k. Ich hatte mich mit dem Verkäufer telefonisch bereits geeinigt und den Kauf lediglich davon abhängig gemacht, ob das Fahrzeug wirklich der Beschreibung und den Bildern entspricht. Am nächsten Tag war der Verkäufer auf einmal nicht mehr gesprächsbereit. Der Wagen fand sich dann noch am selben Tag bei der Fa. Elferhus auf der Homepage wieder und wurde dort bereits "im Vorlauf" für 42k angeboten und promt innerhalb von 3 Tagen verkauft. Soviel dazu...
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