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Alt 17.07.2015, 09:55
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
An Alle: man lese sich bitte den Anforderungskatalog der §23 (ehem. §21c) durch und man ist aufgeklärt.

Grob gesagt: alles, was früher auch zur Individualausstattung gehörte, wie Radio, Polsterfarbe..., wird heute auch frei dem "Geschmack" untergeordnet und findet §23-Zustimmung.

Viel mehr geht es bei der §23 darum, dass unterschieden wird ob zB ein Strich8 aus 1970 (MB W114) mit Lowriderfahrwerk und 90er Jahre BBS legitim ist oder nicht.

Das wichtigste Detail ist: alles, was innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung (uU aber auch innerhalb der ersten 10 Jahre der Modellreihe) als "zeitgenössische Modifikation" gilt und H-legitimiert werden kann.

Beispiel:
ein 70er /8 kann mit 80er BBS fahren sofern (so mal grob)

Und dann wäre da noch die Sicherheitsrelevanz, die zu 99% Zustimmung erhält.
So werden 300SL Flügeltürer problemlos mit Umrüstungen auf VA-Scheibenbremse durchgewunken.
Oder sitze mit Kopfstütze. 3P-Gurte ganz zu schweigen.

Das ALLERWICHTIGSTE aber ist: findet Dokumente/(Foto)Beispiele für Eure Teile, dass es die so mal gab und REDET vorher mal mit dem Prüfer.

Gutes Gelingen!
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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Geändert von Flojo (17.07.2015 um 09:58 Uhr).
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